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Planung und Architektur
nach HOAI / LPH 1-4

LPH 1: Grundlagen­ermittlung

Hier erarbeiten unsere Architekt/-innen die Grundvoraussetzungen für die folgende Vorplanung. Projektspezifische Lösungen werden erkannt und grob in die Größe des zu planenden Objekts umgewandelt.

LPH 2: Vorplanung

Hier wird der Grundpfeiler für die Entwurfsplanung geschaffen mithilfe eines groben Planungskonzepts in Form von Handskizzen und erster Prüfung der Genehmigungsfähigkeit. Auf dieser Grundlage wird von uns ebenfalls eine erste «Kostenschätzung» erstellt.

LPH 3: Entwurfs­planung

In dieser wesentlichen Phase wird beruhend auf der «Vorplanung» nun ein konkretes Bild der angestrebten «genehmigungsfähigen Planung» erstellt.
Ziel ist es alle bauherrenseitigen Vorstellungen so genau wie möglich visuell abzubilden. Das Planungskonzept ist hierbei im Mittelpunkt um ein realisierbares Endergebnis erzielen zu können. 
Gestalterische, funktionale und öffentlich-rechtliche Aspekte werden hier in einer allgemein verständlichen Planung zusammengefasst.  Desweiteren erstellen wir eine «Kostenberechnung» zu dem nun abgebildeten Objekt.

LPH 4: Genehmigungs­planung

In dieser abschließenden Phase wird der Bauantrag erstellt.
Neben belastbaren Bauzeichnungen erstellen wir eine Baubeschreibung und bearbeiten alle notwendigen Bauantragsformulare.
Ebenso kümmern wir uns um erforderliche Unterlagen bzw. Nachweise von Fachplanern (bspw. amtliche Lagepläne). Wir stellen ein bauvorlagefähiges «Gesamtpaket» zusammen welches Dank vorheriger Absprachen mit der Baubehörde seinen reibungslosen Lauf nimmt.

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